Keine Panik

Vorbereitungs- und Orientierungshinweise zum Thema Erste Hilfe.

Immer wenn junge Menschen aktiv sind, steigt das Risiko eines Unfalls. Auch die beste Aufklärung und eine gute Aufsicht können Unfälle nie ganz ausschließen. Da hackt sich ein Teenager auf dem Sola mit der Axt ins Bein oder ein Junge rutscht auf dem nassen Badesteg aus und schlägt sich den Kopf auf. Damit in diesen Situationen weder bei dir noch bei deinem Team Panik entsteht, kannst du dich auf solche Situationen vorbereiten.

1. Vorbereitung

Die Vorbereitung erstreckt sich auf drei Themenbereiche:

  1. persönliche Vorbereitung
  2. materielle Vorbereitung
  3. Informationen sammeln

Zur persönlichen Vorbereitung ist es wichtig, dass du dich in erster Hilfe ausbilden lässt. Damit ist nicht der Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ gemeint, der für den Führerschein notwendig ist, sondern ein acht Doppelstunden umfassender Erste-Hilfe-Kurs. Dieser Kurs sollte nicht länger als zwei bis drei Jahre zurückliegen. Denn falls etwas passiert, könnte die Frage nach dem Erste-Hilfe- Kurs kommen. Erste Hilfe zu leisten ist immer besser, als sich nicht zu trauen. Aber wichtig ist, diesen Kurs nachweisen zu können (der nicht 7 Jahre zurückliegt). Besuche den Kurs noch einmal oder nimm an einem Auffrischungskurs teil. Denn vor allem ist ein solcher Kurs aus Liebe zu deinen Teens sinnvoll. Wenn du willst, dass sie im Falle eines Unfalls eine gute Erstversorgung bekommen, besorge dir die entsprechende Ausbildung.

Dazu gehört auch gutes Material. Stell dir vor der Freizeit eine Erste-Hilfe-Tasche zusammen. Als Richtschnur für den Inhalt dient der Erste-Hilfe- Kasten im Auto. Zusätzliche Pflaster und Verbände können nicht schaden. Je nach Art der Freizeit solltest du auf einige weitere Materialien achten. Bei einem Fußballcamp ist es wichtig, dass genügend selbstkühlende Kompressen vorrätig sind. Bei einer Wanderfreizeit sollte man ein bis zwei weitere Dreieckstücher haben, um zur Not eine Trage oder einen Sitz bauen zu können (Im Internet vorher eine Bauanleitung anschauen.). Zu den benötigten Materialien gehören jedoch k e i n e Dinge, die einen Wirkstoff enthalten. Also weder Schmerztabletten, Wund- oder Gelenksalbe oder ein Wunddesinfektionsmittel. Die Anwendung dieser Mittel ist bei Minderjährigen den Eltern oder Fachpersonal vorbehalten.

Als drittes sammel Informationen. Zum einen betrifft dies die Teens, die mitfahren. Frage auf der Einverständniserklärung, die die Eltern vor der Freizeit unterschreiben müssen, nach Allergien und Medikamentenunverträglichkeiten. Im Falle eines Notfalls oder einer Erkrankung am Urlaubsort hilft das den behandelnden Ärzten. Damit du im Notfall am Freizeitort nicht erst überlegen musst, wo der nächste Haus- oder Zahnarzt seine Praxis hat, kannst du dir diese Informationen schon vorab im Internet besorgen. Auch das nächstgelegene Krankenhaus lässt sich herausfinden. Bei Freizeiten im Ausland kannst du dir die dort gültigen Notrufnummern im Handy speichern.

2. Am Freizeitort angekommen…

… sind die Regeln der Aufsichtspflicht zu beachten.

  1. Pflicht zur Information Der Jugendleiter muss sich vor Beginn der Freizeit oder bei regelmäßigen Gruppenstunden laufend über die persönlichen Verhältnisse der Teens informieren. D.h. ihm sollten die Angelegenheiten der Teilnehmer bekannt sein, die für die Für den Verletzten ist es bei einer schweren Verletzung besser vom Rettungsdienst gefahren zu werden, statt einen privaten Transport zum Krankenhaus durchzuführen. konkrete Situation wichtig sind oder wichtig sein können. Das wären z. B. Behinderungen, Krankheiten, Medikamenteneinnahme, Allergien, Schwimmer/ Nichtschwimmer, sportliche Fähigkeiten etc. Außerdem muss er die Besonderheiten der örtlichen Umgebung kennen, egal ob diese Umstände vom Leiter bzw. der Gruppe beeinflusst werden können, z. B. Sicherheit von Gebäude und Gelände, Notausgänge, Sicherheit möglicher Spielgeräte, Notruf-Möglichkeiten, Position des Feuerlöschers.
  2. Vermeidung und Beseitigung von Gefahren Birgt der Veranstaltungsort oder Treffpunkt irgendwelche Gefahrenquellen, die man beseitigen kann? Dies können Scherben auf dem Fußballplatz sein oder Werkzeuge, die unverschlossen herumliegen. Hierzu gehört auch die Pflicht, sich vor einer Wanderung in den Bergen sowohl über das Wetter als auch über die Art der Wege zu informieren.
  3. Belehrung und Warnung vor Gefahren Zu den Belehrungen zählen unter anderem Infos über das richtige Verhalten mit Fackeln, die Regeln einer Fahrradtour oder der Hinweis auf Zeltleinen, über die man beim Laufen stolpern kann – also Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.
  4. Ge-oder Verbote Solche Regeln können sein, dass in der Nähe von Zelten keine Fangspiele gemacht werden dürfen oder dass Schwimmen nur erlaubt ist, wenn Mitarbeiter anwesend sind.
  5. Überwachung Alle Warnungen, Ge- und Verbote müssen überwacht werden. Je nach Altersgruppe und Situation kann diese Überwachung auch stichprobenartig erfolgen. Bei einem konkreten Anlass (wie sichtbare Anzeichen einer Übertretung) ist die Überwachung auszuweiten. Außerdem sind Warnungen und Verbote zu wiederholen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Teilnehmer sie nicht verstanden oder vergessen haben.
  6. Eingreifen (Unmöglichmachen der schadensgeneigten Handlung) Sollte ein Teilnehmer gegen eine Regel verstoßen, muss man eingreifen. Die letzte Instanz der „Unmöglichmachung“ bedeutet, einen Teilnehmer notfalls nach Hause zu schicken. Dabei muss sichergestellt werden, dass er zu Hause von einem Erziehungsberechtigten erwartet und empfangen wird. Minderjährige dürfen nicht einfach vor die Tür gesetzt werden!

3. Und wenn dann doch was passiert,…

…gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und gleichzeitig zu handeln. Gehandelt werden muss auf zwei Ebenen: Zum einen in Bezug auf die verletzte Person und zum anderen auf den Rest der Gruppe. Für die restlichen minderjährigen Gruppenmitglieder besteht immer noch eine Aufsichtspflicht. Mindestens ein Mitarbeiter sollte sich um die Gruppe kümmern. Dazu gehört auch, dass der Rest der Gruppe nicht gaffend neben einem Verletzten steht. Zum einen ist dies für die betroffene Person peinlich und zum anderen behindert es die Ersthelfer. Wenn die Gruppe zum Beispiel baden war und es passiert ein Unfall, wird ein Mitarbeiter sich um die verletzte Person kümmern und der andere Mitarbeiter um den Rest der Gruppe. Je nach Alter der Teilnehmer und der Lage des Badesees ist das Schwimmen abzubrechen, wenn der übriggebliebene Mitarbeiter nicht alleine die Aufsicht wahrnehmen kann.

Mit der verletzten Person ist gemäß der im Erste- Hilfe-Kurs erlernten Maßnahmen umzugehen. Manche Mitarbeiter haben Angst davor, im Notfall den Rettungsdienst über die Nummer 112 zu Generell gilt bei allen Unfällen und Krankheiten: Keine Medikamente weitergeben. benachrichtigen. Diese Angst ist unbegründet. Die Kosten für den Rettungsdienst übernimmt die Krankenkasse und nicht die Person, die den Rettungsdienst alarmiert hat. Für den Verletzten ist es bei einer schweren Verletzung besser vom Rettungsdienst gefahren zu werden, statt einen privaten Transport zum Krankenhaus durchzuführen. Die Einverständniserklärungen sollten so schnell verfügbar sein, dass man dem Krankenhaus dies kurzfristig nach einem Unfall mitteilen kann. Wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig ist, sind die Eltern auf jeden Fall zu informieren.

Generell gilt bei allen Unfällen und Krankheiten: Keine Medikamente weitergeben. Falls die behandelte Person auf die Wirkstoffe in einem Wunddesinfektionsspray allergisch reagiert, habt ihr ein Problem. Wenn bei einer Freizeit Unfälle oder Erkrankungen auftreten, die die Behandlung mit Medikamenten erfordern, sucht einen Arzt auf.